Herzlich
Willkommen
in meiner Praxis im Ortskern von Ittersbach.
Hier erfahren Sie etwas über meine Angebote
für
die Frau in jeder Lebenslage. Gerne
berate ich Sie Persönlich!
Schauen Sie doch einmal in mein Kursprogramm!
Allgemeines zur Hebamme
Jede Frau und das Neugeborene hat
grundlegenden Anspruch auf Hebammenhilfe in
der Schwangerschaft, unter der Geburt und im
Wochenbett.
Hebammenhilfe ist durch die
Hebammengebührenverordnung geregelt.
Die Kosten werden von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen.
Leistungen, die nicht in der
Gebührenverordnung enthalten sind, jedoch zum
Tätigkeitsgebiet der Hebamme zählen, werden
privat in Rechnung gestellt,
z.B.
Babyschwimmen, Klangmassagen etc. |