Startseite

 

 

 

Herzlich Willkommen
in meiner Praxis im Ortskern von Ittersbach. Hier erfahren Sie etwas über meine Angebote für
die Frau in jeder Lebenslage. Gerne berate ich Sie Persönlich!
Schauen Sie doch einmal in mein Kursprogramm!

Allgemeines zur Hebamme
Jede Frau und das Neugeborene hat grundlegenden Anspruch auf Hebammenhilfe in der Schwangerschaft, unter der Geburt und im Wochenbett.
Hebammenhilfe ist durch die Hebammengebührenverordnung geregelt. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Leistungen, die nicht in der Gebührenverordnung enthalten sind, jedoch zum Tätigkeitsgebiet der Hebamme zählen, werden privat in Rechnung gestellt,
z.B. Babyschwimmen, Klangmassagen etc.

 

Meine Praxis

Impressum      Gästebuch      Mail      Copyright © 2009 S.T. All rights reserved.